Liebe Sportfreunde,
bitte beachtet, dass nun für eine Trainingsteilnahme die 2G-Regel in Schwimmhallen gilt!!
Wenn du nicht geimpft bist bzw. als genesen (max. 6 Monate nach der Erkrankung) giltst, dann darfst du die Schwimmhalle nicht betreten.
Bitte führe deinen digitalen Impfnachweis und ein Ausweispapier bei jedem Training mit dir, denn es sind unangemeldete Kontrollen angekündigt.
Hier die Zusammenfassung welche Bedingungen unter 2G gelten:
da es in der letzten Woche zu Diskussionen am Beckenrand und zu vermehrten Anfragen bezüglich des Trainings und wer teilnehmen darf gab. Hier die Einlassbedingungen der BBB, die die Vereine zu erfüllen haben:
Es gilt 2G > Zutritt bekommt nur wer geimpft oder genesen ist:
Ausnahmen von der 2-G-Regel sind:
1. Kinder unter 6 Jahren benötigen keinen Test.
2. Personen ab 6 Jahren bis unter 18 Jahren mit negativen Test
– PoC-Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder
– PCR-Antigentest nicht älter als 48 Stunden
– Bei Schüler:innen ist der Schülerausweis als Nachweis ausreichend.
- Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, benötigen hierfür eine ärztliche Bescheinigung.
Zusätzlich ist ein PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden, erforderlich.
Der Vorstand des Aqua Berlin e.V.