Jugendordnung

Stand: 24. Juni 2011

  1. Geltungsbereich

    Diese Jugendordnung gilt für alle Mitglieder des Aqua Berlin e.V., welche das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dies entspricht der Gruppe B des §3 der Satzung des Aqua Berlin e.V.

  2. Organe der Vereinsjugend

    a) Die Vereinsjugend wird durch den Jugendwart vertreten. Dieser nimmt an den Vorstandssitzungen mit den anderen Vorstandsmitgliedern des Aqua Berlin e.V. teil, um die Interessen der Vereinsjugend zu vertreten.

    b) Der Jugendwart wird durch einen erweiterten Jugendvorstand unterstützt. Dieser besteht aus zwei zusätzlichen Mitgliedern und hat den Zweck den Jugendwart in regelmäßigen Sitzungen in seiner Arbeit zu unterstützen. Diese Sitzungen sollen mindestens jährlich, aber höchstens einmal im Quartal stattfinden.

    c) Der Jugendwart und der erweiterte Jugendvorstand werden durch die Jugendversammlung legitimiert, diese besteht aus allen jugendlichen Mitgliedern des Vereins, welche das 12. Lebensjahr vollendet und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.Die Jugendversammlung findet ordentlich mindestens alle zwei Jahre, aber höchstens jährlich statt.Die Jugendversammlung entscheidet weiterhin über Änderungen an der Jugendordnung, sowie vom Jugendwart beziehungsweise dem erweiterten Jugendvorstand vorgelegten Anfragen.

  3. Zweck und Aufgaben

    a) Die Jugendordnung und damit die Vereinsjugend richten sich nach der Satzung des übergeordneten Vereins, dem Aqua Berlin e.V. und verfolgen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke durch Ausübung des Sports im Verein insbesondere im Jugendbereich.

    b) Die Vereinsjugend verwaltet sich eigenständig und entscheidet über die ihr zufließenden Mittel. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Im Wirtschaftsjahr nicht genutzte Geldmittel verbleiben im Aqua Berlin e.V. und werden anderweitig zur Förderung des Sports verwendet.

    c) Die Organe der Vereinsjugend üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

    d) Die Organe nach Punkt 2., Abschnitte a) und b) sind weiterhin um die Umsetzung des Kinderschutzes im Aqua Berlin e.V. bemüht. Dadurch wird zur Unterstützung der o.g. Organe ein Kinderschutzbeauftragter durch den Vorstand des Aqua Berlin e.V. bestimmt.Die Organe sind weiterhin dafür zuständig im Trainingsbetrieb der Jugend des Aqua Berlin e.V. auftretende Probleme zu erfassen und die Ursache zu beheben.Dazu können sich die Organe auch zur Unterstützung an den Vorstand des Aqua Berlin e.V. beziehungsweise den Geschäftsführer/die Geschäftsführerin oder die Stützpunktleiter/die Stützpunktleiterinnen wenden.

  4. Wahlen

    a) Der Jugendwart wird alle zwei Jahre durch die Jugendversammlung gewählt. Das passive Wahlrecht für dieses Organ beginnt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres. Dieser Turnus kann und sollte sich am Turnus der Wahlen des Vorstandes des Aqua Berlin e.V. orientieren.

    b) Die Mitglieder des erweiterten Jugendvorstandes werden ebenfalls durch die Jugendversammlung im gleichen Turnus zum Jugendwart gewählt. Das passive Wahlrecht für dieses Organ beginnt mit der Vollendung des 1. Lebensjahres und endet mit Vollendung des 22. Lebensjahres.

    c) Das aktive Wahlrecht im Rahmen der Jugendversammlung richtet sich nach den Teilnehmern, der Jugendversammlung nach Punkt 2, Abschnitt c).

  5. Abstimmungen

    Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die relative Mehrheit der abgegeben Stimmen zur Annahme. Nicht abgegebene Stimmen und Enthaltungen zählen nicht in die Berechnung der relativen Mehrheit.

  6. Außerordentliche Jugendversammlung

    Die Einberufung einer außerordentlichen Jugendversammlung ist nicht vorgesehen. Auf Antrag von mehr als 1/3 der aktiv Wahlberechtigten der Jugendversammlung kann allerdings der Jugendwart den erweiterten Jugendvorstand zur Entscheidungsfindung einberufen.

  7. Protokolle und Gültigkeit

    Von den Jugendversammlungen und den Sitzungen des erweiterten Jugendvorstandes sind Protokolle anzufertigen und einem geeigneten Empfängerkreis per geeignetem Medium zur Verfügung zu stellen. Die Jugendordnung, Änderungen und Beschlüsse der Jugendversammlung treten jeweils mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.Sollten einer oder mehrere dieser Punkte ungültig sein, bleibt die Gültigkeit der restlichen Punkte davon unberührt.Für ungeklärte Sachverhalte gilt die Satzung des Aqua Berlin e.V.